Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das traufseitig zur Straße ausgerichtete Fachwerkwohnhaus mit symmetrischer Fassadengliederung und Schopfwalmdach ließ sich Förster Christian Gümbel zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichten. Gleichzeitig entstand auch das links angefügte, überdachte Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte. Die Pforte ist mit einem breiten Kerbschnittband umrahmt, Ständer und Kopfbänder der Torfahrt sind in gleicher Weise ausgeziert. Das Gefach über der Pforte enthält ein geschweift geführtes griechische Kreuz mit dominierendem Stamm. Seine Hölzer sind wahrscheinlich in späterer Zeit erneuert worden. Die gesamte Hofreite ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |