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Über einem Bruchsteinsockel errichtetes, zweigeschossiges, giebelständig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus, vermutlich aus dem 17. oder 18. Jahrhundert. Das völlig symmetrisch aufgebaute, stark dimensionierte Fachwerk ist geprägt von profilierten Schwellen, K-Streben, die im Obergeschoss über Gegenstreben verfügen, und kurze senkrechte Hölzer als Zierformen in den Fensterbrüstungen des Obergeschosses sowie in Balusterform im Dachfirst. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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