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Fachwerkhofanlage mit giebelständigem, zweigeschossigem Wohnhaus des späten 17. oder 18. Jahrhunderts mit Schopfwalmdach und linksseitig im 19. Jahrhundert angesetzter, überbauter Tordurchfahrt. Bemerkenswert sind die profilierten Schwellen, Balkenköpfe und Füllhölzer des Haupthauses sowie die Streben im Obergeschoss, die mit gegenläufigen Kopf- und Fußbändern versehen sind. Aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen ist die Hofreite Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |