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Vollständig erhaltene Hofanlage. Das über einem Sockel errichtete Fachwerkwohnhaus ist im Erdgeschoss teils massiv ausgebaut und mit der Giebelseite zur Straße ausgerichtet. Sein regelmäßiges, aus dem 18. Jahrhundert stammendes Fachwerk wahrt profilierte Quergebälke sowie geschnitzte Eckständer, die als Viertelsäulen ausgearbeitet und mit gegenläufigen Voluten am oberen und unteren Ende versehen sind. Das rechts an das Haus anschließende, überdachte Hoftor gehört zum Typus mit eingeschnittener Pforte. Es zeigt ein umlaufendes Kerbschnittband und eine Inschrift. Ihr Text lautet: "BAU HERR JOHANN GEORG LEIB UND SEINE EH FRAU HARRMA W M WILHELM TAUBERTSHEUSER DEN 5 TEN MAI 1809." Einschließlich des ebenfalls teilweise in Fachwerk ausgeführten Wirtschaftsgebäudes an der Rückseite des Wohnhauses und der Fachwerkscheune ist die Hofreite Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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