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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts auf flachem Sockel. Während das Fachwerk des Erdgeschosses im Laufe des 19. Jahrhunderts erneuert wurde, hat sich im Obergeschoss die Originalsubstanz erhalten. Neben profilierten Schwellen und geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern sind die mit Viertelsäulen beschnitzten Eckständer bemerkenswert: Oben und unten mit Voluten abgeschlossen sind sie mit Schuppen, Herzen, Wulsten und gedrehten Tauen verziert. Das inzwischen vollständig verputzte Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |