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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das mit einem Sockel versehene, an der Giebelseite verputzte Gebäude, zeigt an der nördlichen Traufseite regelmäßiges Fachwerk mit gespreizten Streben und Kopfwinkelhölzern. Am rückwärtigen Ende der nördlichen Traufseite hat sich eine Rahmenfüllungstür mit Glasoberlicht aus dem frühen 19. Jahrhundert erhalten. Deutliche Überstände an der Giebelseite und kleinformatige Fenster lassen erkennen, dass auch hier das Fachwerk erhalten ist. Aufgrund seiner Schrägstellung zur gassenartigen Einfahrt und im Zusammenspiel mit dem direkt angrenzenden, ebenfalls giebelständigen Nachbargebäude (Nr. 21) hat es raumbildende Funktion und ist deshalb aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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