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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, das mit dem direkt angesetzten Haus Nr. 22 eine übergreifende Einheit bildet und über eine traufseitige Freitreppe erschlossen wird. Die gegenüber der Kirche aufragenden, im Erdgeschoss verputzen Gebäude verfügen auf der östlichen Traufseite im Obergeschoss über einfaches, regelmäßig gegliedertes Fachwerk. Bemerkenswert sind am Haus Nummer 22 die weit gespreizten Streben, die mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben versehen sind. Als raumbildender, markanter Kopfbau einer ansteigenden, in die Tiefe geführten Gebäudezeile ist es aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |