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Von der Straße zurückliegendes, traufseitig zum Hof ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das teilweise im Erdgeschoss massiv erneuerte, an der Südseite durch einen neuen Anbau veränderte Gebäude wahrt an der östlichen Giebelseite und auf der nach Norden gewandten Rückseite wertvolles Fachwerk der Erbauungszeit. Wichtige bauliche Merkmale sind die profilierte Schwelle, der Überstand des Obergeschosses sowie "Mannfiguren" mit stark geschwungenen Fußstreben. Der Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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