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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus ist über einem Bruchsteinsockel errichtet und linksseitig mit einem sekundären Toranbau versehen. Das nach der Inschrift in den Sturzriegeln der Fenster „AO 1727" datierte Gebäude wird geprägt durch die weit gespreizten „Mannfiguren" mit Gegenstreben. Bemerkenswert sind jedoch auch die gerundeten Füllhölzer und der V-förmige Kerbschnitt des Erdgeschossständers. Da das Haus gegenüber der Einmündung einer Stichstraße zur Fohnbachstraße steht, ist es nicht nur aus künstlerischen, sondern auch aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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