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Die von weitem sichtbare großvolumige Fachwerkscheune, die abgerückt von der Straße auf einer unregelmäßig geschnittenen, großen Hofreite liegt, ist wohl als ehemaliges Einhaus zu deuten, da sie im östlichen Teil der Hofseite Obergeschossfenster aufweist, die durch eine angesetzte Verdachung halb verdeckt sind. Besonders markante Wirkung erzielt das Gebäude durch das hohe, großflächige Halbwalmdach. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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