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Zweigeschossiger Klinkerbau mit weit vorkragendem konsolgestütztem Halbwalmdach und Natursteinsockel. Das an der Ecke zur Ludwig-Rinn-Straße gelegene, sekundär als Verwaltungsstelle genutzte Gebäude, das laut der an der Westseite angebrachten Sandsteinplatte "FÜR UNSERE KINDER 1896“ errichtet wurde, ist mit seiner vierachsigen Hauptansichtsseite zur Straße orientiert. Weitgehend schmucklos, bezieht es seine Wirkung aus den gleichmäßig gereihten Flachbogenfenstern, die im Untergeschoss deutlich größere Formate als im Obergeschoss aufweisen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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