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Giebelständiges zweizoniges Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Das auf gestuftem Sockel errichtete Gebäude zeigt einfaches, symmetrisch und klar gegliedertes Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben. Bemerkenswert sind wiederverwendete Hölzer im Bereich von Grundschwelle und Eckständer sowie der anstelle von Füllhölzern eingesetzte Lehmputz im Quergebälk. Einschließlich der besonders hohen und breiten Fachwerkscheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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