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Das Doppelwohnhaus besteht aus zwei unter einem Dach zusammengefügten Fachwerkbauten. Der vordere, giebelständige Teil zeigt leicht verändertes, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit plastisch ausgebildetem Quergebälk aus mehrfach profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern und "Mannfiguren“ mit Gegenstreben, während der hintere, traufseitig zur Lahnstraße ausgerichtete Bau wesentlich differenzierter und aufwändiger gestaltet ist. Dieser noch aus dem 17. Jahrhundert stammende Teil wahrt neben weit gespreizten, aus starken Hölzern bestehenden "Mannfiguren“ eine breite, mehrfach profilierte Quergebälkszone mit gegenläufig angeordneten Pfeilspitzornamenten und profilierten Balkenköpfen. Hinzu kommen Blatt- und Tulpendarstellungen auf den geschweift profilierten Kopfhölzern, mehrfach abgesetzte, von Perlbandbordüren gerahmte Rundstäbe auf den Eckständerkanten des Obergeschosses, ein geschweift geführtes Andreaskreuz mit Schuppenbändern und Vollkreisrosette als Gefachfüllung und ein großflächiges, halbkreisförmig gefasstes Muschelornament am Fuß des Mittelständers. Beide Gebäude sind aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmäler, das ältere hat darüber hinaus durch seine ungewöhnlich reichen Auszierelemente, die teils aus dem sächsisch-thüringischen Raum entlehnt sind, zusätzliche künstlerische Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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