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Markantes traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Schopfwalmdach, dem inzwischen eine Gaube aufgesetzt wurde, an der Ecke Kirchgärten. Das voluminöse, auf einem schrägwinkligen Grundriss errichtete Gebäude besteht aus einem breiten, zweiteiligen Hauptteil mit integrierter bogiger Toreinfahrt und einem jüngeren, einachsigen Anbau, die durch Sockel und Dach miteinander verbunden sind. Der ältere Abschnitt wahrt symmetrisches, durch Kopf- und Fußstreben gegliedertes Fachwerk aus relativ schlanken Hölzern, das an der exponierten Giebelseite besonders eng gestellt ist, während der Anbau aus der zweiten Jahrhunderthälfte durch schlanke Hölzer und versetzte Riegel auffällt. Für die späte Entstehungszeit eher untypische Auszierelemente sind die V-förmigen Profilierungen an den Erdgeschossständern des Mittelteils und der als Radbild gefasste Sechsstern am Mittelständer. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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