Kirchstraße 9, ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Wettenberg
Launsbach
  • Kirchstraße 9
Kirche
Flur: 7
Flurstück: 92

Vorläuferin der heutigen, 1618 weitgehend erneuerten Kirche war eine 1280 erstmals erwähnte Kapelle, die 1289 durch Bischof Christian von Semgalen dem hl. Nikolaus und dem hl. Georg geweiht worden war.

Diese Kapelle, deren Chorgrundmauern 1979-81 durch Ausgrabungen im bestehenden Kirchenschiff nachgewiesen wurden, war anfänglich dem Patronat des Klosters Altenberg bei Wetzlar unterstellt und kam, nachdem sie zunächst zur Pfarrei Krofdorf gehört hatte und später von Großen-Linden und Wieseck aus versorgt wurde, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts als Filial zur Pfarrei Wißmar.

Das heutige Kirchengebäude, ein geosteter, lang gestreckter Saalbau aus uneinheitlichem Bruchsteinmauerwerk mit Eckquaderung aus rotem Sandstein, der mit einem großflächigen Halbwalmdach und einem nach Westen verschobenen Spitzhelmdachreiter abschließt, entstand in seiner jetzigen Form 1618 durch eine Erweiterung des schon bestehenden, zuvor sicher mehrfach veränderten gotischen Kirchenschiffes.

Hinweise auf diese umfassende Erneuerung und Vergrößerung in den Jahren 1617 bis 1620 ergeben sich aus den klar erkennbaren Baufugen an der südlichen und der nördlichen Schiffswand, aus dem 1618 datierten Sturzstein des Südportals sowie aus einer zweiten Datierung oberhalb der östlichen Doppelfenster, die als gotische Spitzbogenfenster offensichtlich vom alten Chor übernommen wurden.

Die bis heute innerhalb des mauerumschlossenen Kirchhofes gelegene Kirche, die im Inneren neben naiv ausgeführten Wandmalereien, einer Stadtlandschaft und Schiffdarstellungen, eine einfache Sakramentsnische mit spätgotischem Türbeschlag, eine 1603 gezimmerte Kanzel sowie Emporen aus der Zeit um 1618 enthält, ist aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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