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Das traufseitig zur Straße ausgerichtete, zweizonige Fachwerkwohnhaus zeigt über dem teils aus Bruchsteinen massiv erstellten Mauerwerk, teils in jüngerem Fachwerk erneuerten Untergeschoss, symmetrisch gegliedertes Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts. Charakteristische Merkmale sind gerundete Füllhölzer im Quergebälk sowie eine "Mannfigur“ mit Gegenstreben. Da es zusammen mit den Nebengebäuden, durch die Staffelung und Dachabfolge, einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild liefert, ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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