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Giebelständiges, stark exponiertes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts an der Ecke Backhausstraße. Der vollkommen verputzte, auf einem hohen Sockel errichtete Bau, dessen Fachwerk, wie am Überstand des Obergeschosses ablesbar, insgesamt erhalten sein dürfte, ist als raumbildender Kopfbau einer weit in die Tiefe gestaffelten Gebäudezeile aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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