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Im Straßenbild stark exponiertes, verputztes bzw. verschiefertes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das hoch aufragende, giebelständige Gebäude, dessen Fachwerk wie am Überstand des Obergeschosses und an Größe und Position der Fenster erkennbar erhalten sein dürfte, prägt aufgrund seiner Lage am ehemaligen Dorfgraben und wegen seines winklig abschließenden, ummauerten Vorgartens das Straßenbild. Es ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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