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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus des späten 17. oder des frühen 18. Jahrhunderts. Über einem Bruchsteinsockel errichtet, zeigt das unweit der Straßenbiegung gelegene Gebäude starke Überstände am Übergang zum Obergeschoss sowie im Giebelbereich. Historische Fotos belegen ein symmetrisch aufgebautes, qualitätvolles Sichtfachwerk mit plastisch ausgearbeiteten, profilierten Quergebälkszonen. Das unter dem derzeitigen Putz verborgene Fachwerk besitzt im Obergeschoss der Giebelseite eine zentrale, weit gespreizte "Mannfigur“ mit Gegenstreben sowie in gleicher Weise ausgeführte Eckfiguren. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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