Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Anstelle des 1693 errichteten älteren Backhauses entstand 1912/13 an der Ecke zur "Sauhoahl“ ein Kombinationsbau, der die Funktionen Backhaus und Rathaus unter einem Dach vereinigte. Der stark exponierte, übereck gestellte, zweigeschossige Klinkerbau mit steilem, horizontal untergliedertem Giebel verfügt seiner doppelten Funktion gemäß über zwei getrennte Eingänge. Mittig in die symmetrisch durchfensterte Hauptfront eingebunden, wahrt der Eingang zum Backraum eine separate konsolgestützte Verdachung, deren Verschieferung mit dem ebenfalls verschieferten Giebel korrespondiert. Das gut gestaltete, dem dörflichen Umfeld angepasste Gebäude ist aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |