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Das zweizonige giebelständige Fachwerkwohnhaus, das laut örtlicher Überlieferung 1617 erbaut wurde, steht im Ensemblezusammenhang mit dem Anwesen Kirchstraße 2, von dem es nur durch einen schmalen Gang getrennt ist. Über einem Bruchsteinsockel errichtet, zeigt es sowohl im Obergeschoss der Traufseite, als auch auf der Giebelseite eine symmetrische Fachwerkgliederung mit weit geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern. Die künstlerische Bedeutung des Hauses liegt jedoch vor allem im Reichtum seiner Ausziermotive, die auf der Giebelseite besonders differenziert eingesetzt sind: So sind die Eckständer im Obergeschoss auf der Kante mit spitz zulaufenden Rundstäben versehen, die mit diagonal geführten Perlbändern, Schuppenwerk und Diamantierungen verziert sind. Des weiteren finden sich im Bereich der Brüstungen zwei aus Winkelbändern gebildete, rautenförmige Aussparungen mit nachträglich angebrachten Putzbemalungen, zwei als Gruppe eingefügte Andreaskreuzfüllungen unterhalb der Giebelfenster, die von zwei wellenförmig ausgeformten Zierstreben flankiert werden, sowie in der Giebelspitze eine aus Rosette, geschwungenem Hakenkreuz und Tulpe bestehende Motivkombination. Als zusätzliche Belebung sind die Quergebälke mit Schuppenwerk und Zahnschnittreihen versehen, die sich auch an den Dachsparren wiederholen. Einschließlich des rechts angefügten, jüngeren Hüttenberger Tores des Typus mit breiter Torfahrt und gesonderter Pforte, das in eine angefügte Fachwerkwandung übergeht, ist das Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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