Krofdorfer Straße nach Osten
Langgasse nach Norden
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Gießen, Stadt und Landkreis
Wettenberg
Wißmar
  • Gesamtanlage 1 Historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Bachstraße 33-39, 36-48

Bahnhofstraße 43-49

Eckstraße 1-13, 12-20

In der Ecke 1

Krofdorfer Straße 1, 15-27, 2-16

Langgasse 3-15, 2-8, 12-18, 32-36

Pfarrstraße 1-9, 2-6

Schulstraße 1-15 , 2-20

Die für Wißmar ausgewiesene Gesamtanlage umfasst die geschichtlich bedeutenden, ineinander übergehenden Teilbereiche des Ober- und Unterdorfes. Ausgehend vom inselartig gelegenen Kirchen- bzw. Pfarrhauskomplex, der das Ortsbild bis heute stark dominiert, gehören die ringförmige Bebauung der Pfarrstraße, beide Seiten der geradlinig nach Nordosten verlaufenden Schulstraße sowie der vordere Teil der nach Westen gerichteten Krofdorfer Straße zum schützenswerten Bestand des Oberdorfes. Schützenswert sind weiterhin der obere Teil der südlich der Kirche ansetzenden Bahnhofstraße, die mit den Hausnummern 43 bis 49 erfasst ist, die schmale, parallel zur Schulstraße geführte Eckstraße mit stark verdichteter Bebauung auf der Nordseite, der untere Abschnitt der hier bogig verlaufenden Langgasse sowie der westliche Teil der Bachstraße ab der Einmündung der Schanzenstraße. Mit der Gebäudeabfolge Bachstraße 36 bis 48 bzw. 33, dem weiter westlich gelegenen ehemaligen Feuerwehrhaus und der platzartigen Erweiterung an der Kreuzung Langgasse/Bachstraße, zu der auch die Gebäude Langgasse 2 und In der Ecke 1 zählen, bildet sie ein zweites Zentrum im Unterdorf, das früher durch eine hier über den Bach geführte Brücke charakterisiert wurde.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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