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Gesamtanlage Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 32-36
Die am in Ost-West-Richtung verlaufenden Abschnitt der Bahnhofstraße gelegene Gesamtanlage besteht aus drei giebelständigen, breit gelagerten Fachwerkwohnhäusern des 18. Jahrhunderts und zwei Hüttenberger Toren (Nrn. 34, 36). Auf der mittleren Parzelle hat sich eine vollständige Hofanlage erhalten. Dieser weitgehend unverändert erhaltene Teil der Bebauung der Bahnhofstraße ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |