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Dreiseitige Fachwerkhofanlage mit zur Straße durch eine Bruchsteinmauer abgetrenntem Hof. Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus ist zur Straße hin verschiefert. Unter dem im 19. Jahrhundert erneuerten Dach zeigt das Obergeschoss traufseitig symmetrisches Fachwerk der Erbauungszeit im 18. Jahrhundert, geprägt von einer mittig angeordneten "Mannfigur“ mit Gegenstreben und Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln sowie Gegenstreben an den Eckständern. Die Hofreite ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal, da sie an der Kreuzung zur Langgasse in markanter Eckposition steht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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