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Das an der Ecke Schulstraße, gegenüber der Einmündung der Krofdorfer Straße auf einem flachen Bruchsteinsockel errichtete Fachwerkwohnhaus ist giebelständig zur Eckstraße ausgerichtet und rechtsseitig durch einen traufständigen, im 19. Jahrhundert errichteten, teilweise mit geschosshohem Sockel versehenen Anbau erweitert. Durch stockwerksübergreifende Ständer sind Obergeschoss und Zwischengeschoss des Ursprungsbaus zusammengefasst. Geprägt wird das wohl im 18. Jahrhundert entstandene Haus von dem völlig symmetrisch aufgebauten Fachwerk mit einfachen, geschosshohen Streben und den in Form gedrehter Taue beschnitzten Füllhölzern sowie dem gleichermaßen beschnitzten Eckständer. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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