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Kleines Fachwerkwohnhaus in Ecklage. Das am Hang errichtete, von einem ausgleichenden Bruchsteinsockel unterfangene Gebäude ist mit seiner vollkommen verkleideten Giebelseite zur Erbsengasse ausgerichtet. Die straßenseitige Trauffassade zeigt in beiden Geschossen einfaches Fachwerk mit schräg gestellten, geschosshohen Streben. Sowohl die profilierte und gefaste Schwelle, als auch die halb verdeckten Schnitzverzierungen in Form einer Viertelsäule am nordwestlichen Eckständer lassen auf eine Entstehung im ausgehenden 17. oder beginnenden 18. Jahrhundert schließen. Das Gebäude ist einschließlich der jüngeren Nebengebäude, einem überbauten Fachwerktor, einem Stallgebäude und der Scheune, die entlang der Erbsengasse liegen, Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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