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Das am Ende einer gassenartigen Einfahrt gelegene zweizonige Fachwerkwohnhaus, zu dem ein überdachtes Hoftor führt, wahrt im Obergeschoss und auf den Giebelseiten wertvolles Fachwerk der Erbauungszeit, die im frühen 18. Jahrhundert anzusetzen ist. Bemerkenswerte Details sind die geschwungenen, symmetrisch aufeinander bezogenen Streben, die den Mittelständer der Trauf-
seite flankieren, das plastisch ausgearbeitete Quergebälk mit profilierter Schwelle und geschuppten Füllhölzern und die Eckständer, die auf der Kante als geschuppte Viertelsäulen mit quaderförmigen Abschlüssen ausgearbeitet sind. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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