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Der Gebäudekomplex im Mündungsbereich der Goethestraße besteht aus einem traufständig zur Goethestraße ausgerichteten Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts, dem laut Datierung im gequaderten Sockel 1836 ein zur Langgasse traufständiges Gebäude mit linksseitiger Durchfahrt zur Goethestraße angefügt wurde. Während das Fachwerk des älteren Bauteils von den kräftigen „Mannfiguren“ des Obergeschosses geprägt ist, zeigt der jüngere Anbau geschosshohe Streben. Die Gebäude sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |