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Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit linksseitig angefügtem Hüttenberger Hoftor. Das teilweise massiv erneuerte Gebäude auf flachem Sockel wahrt die Proportionen eines Baus des späten 17. oder frühen 18. Jahrhunderts. Dass zumindest an der Giebelseite das Fachwerk erhalten ist, belegt der relativ starke Überstand des Obergeschosses. Aufgrund seiner Lage gegenüber der Kirche Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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