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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus über hohem Bruchsteinsockel. Das Gebäude verfügt über regelmäßiges Fachwerk mit nahezu geschosshohen, geraden Streben, die zum Teil noch mit Kopf- oder Fußbändern versehen sind. Sowohl im Erdgeschoss als auch in seinem, über einer Gebälkzone mit profilierter Schwelle leicht überkragenden Obergeschoss zeigen sich zum Teil noch die ursprünglichen Fensteröffnungen des 18. Jahrhunderts. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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