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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Bruchsteinsockel, der nach hinten, den Geländeanstieg ausgleichend, flacher wird. Während die Giebelseite verschiefert ist, zeigt sich an der Traufseite Fachwerk der Erbauungszeit mit profilierter Schwelle und gerundeten Füllhölzern. Die weit gespreizten Streben sind im Obergeschoss mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben ausgestattet. Das über eine Freitreppe vom Hof aus erschlossene Gebäude, das am Eingang noch über eine Rahmenfüllungstür mit Oberlicht verfügt, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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