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Das zweizonige Fachwerkwohnhaus steht an der Kreuzung Langgasse / Bachstraße, die früher, da hier eine Brücke über den sonst offenen Bach führte, als "Off de Brick“ bezeichnet wurde. Mit der Traufseite zur Straße ausgerichtet, wird das tief gelegene Gebäude auf flachem Sockel von wertvollem, klar gegliedertem Fachwerk des 18. Jahrhunderts geprägt. Außer weit gespreizten Streben mit gegenläufigen Kopf- und Fußbändern an den Ecken und in der Mitte der Traufseite, wahrt es eine plastisch ausgebildete, umlaufende Quergebälkszone mit profilierten Schwellen und Füllhölzern, die sich am Übergang zum Giebel wiederholt. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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