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Traufseitig zur Straße ausgerichtetes, zweizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Während das niedrige Untergeschoss straßenseitig zur Hälfte massiv erneuert ist, zeigt das deutlich höhere Obergeschoss gut erhaltenes, symmetrisch gegliedertes Fachwerk der Erbauungszeit. Sowohl die umlaufende Quergebälkszone, die aus profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern aufgebaut ist, als auch die mit Halsriegeln und Gegenstreben ausgestatteten "Mannfiguren“, deren Ständer an den Ecken besonders kräftig ausgebildet sind, ergeben eine ausgewogene Gesamtwirkung, so dass das schmale Gebäude, dessen nördliche Giebelseite einsehbar ist, aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden kann.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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