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Das um 1840 westlich der Kirche errichtete Pfarrhaus, ein kubischer Rechteckbau des späten Klassizismus, ist mit seiner fünfachsigen Hauptseite zur Krofdorfer Straße ausgerichtet. Der auf einem Sockel errichtete, zweigeschossige Putzbau, der von einem weit vorkragenden Walmdach abgeschlossen wird, zeigt als einzige Gliederungselemente zwei umlaufende Gesimse, über denen die hochrechteckigen, mit Klappläden ausgestatteten Fenster in gleichmäßiger Reihung ansetzen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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