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Die nach einem früheren Lehrer benannte ehemalige Schule, die in ihrer heutigen historisierenden Form erst 1889/90 errichtet wurde, steht an der Stelle eines älteren Rathauses, das 1766 durch einen Brand zerstört wurde. Über dem Sockel und dem verputzten, nur seitlich durchfensterten Erdgeschoss zeigt es Klinkermauerwerk mit gleichmäßig gereihten, großformatigen Flachbogenfenstern, darüber ein differenziert gestaltetes Dachgeschoss mit Halbwalmdach und symmetrisch gegliederten Hängegiebeln. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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