Ev. Kirche, Innenraum nach Osten
Pfarrstraße
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Gießen, Stadt und Landkreis
Wettenberg
Wißmar
  • Pfarrstraße
  • Pfarrstraße 5
  • Kirche
Kirche
Flur: 7
Flurstück: 151/81, 77/2, 81/1

An der Stelle einer in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts errichteten gotischen Kirche, die bereits eine ältere romanische Kapelle, ein Filial der Pfarrei Kirchberg, ersetzt hatte, erbaute der aus Berlin stammende Schinkel-Schüler Friedrich Louis Simon, der in Wetzlar als Land- und Wegebaumeister beschäftigt war, in den Jahren 1828 bis 1830 eine neue Kirche im klassizistischen Stil.

Unter Einbeziehung der ehemals wehrhaften Kirchhofmauern entstand damals auf kreuzförmigem Grundriss ein großzügiger Saalbau mit flach geneigtem, verschiefertem Walmdach. Der quergelagerte, vollkommen symmetrisch gegliederte Putzbau, dessen vornehme Gesamtwirkung durch die Akzentuierung weniger Architekturteile, wie des Sockels, der Ecklisenen, des Zahnschnitts und der hohen Bogenfenster, erzielt wird, ist im Osten durch den dreiecksvergiebelten, dreiachsigen Mittelrisalit geprägt, während die Westseite durch den 35 m hohen Turm beherrscht wird. Letzterer hat einen quadratischen, zweigeschossigen Unterbau und trägt über dem dreifach unterteilten, verschieferten Glockengeschoss einen achtseitigen, verschieferten Spitzhelm, der erst 1865/66 aufgesetzt wurde.

Besonders bedeutend ist die einheitliche, in ihrer ursprünglichen Fassung restaurierte Innenausstattung der Kirche: Der an der Turmseite stehenden Kanzel stehen im Osten der Altar und die Orgel gegenüber. Die vierseitige Empore ruht auf 20 toskanischen Holz- und Sandsteinsäulen, die sich über den Emporen als kannelierte Holzsäulen fortsetzen und die mit Sternen ausgemalte, kassettierte Flachdecke stützen.

Einschließlich des spätklassizistischen Eisengitters, das im Bogen der südlichen Mauer ansetzend bis zum Pfarrhaus reicht, sowie des Treppenaufgangs im Nordosten und dem in die Hofmauer integrierten Brunnen im Süden ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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