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Das nach einem früheren Lehrer benannte, zweigeschossige Schulgebäude entstand 1856. Der schlichte, spätklassizistische Rechteckbau, der von einem weit vorkragenden Satteldach abgeschlossen wird, zeigt außer den gleichmäßig gereihten Fenstern, die auf der Traufseite in fünf Achsen angeordnet sind, ein Giebelfeld, das durch einen Fußwalm abgesetzt erscheint. Es muss aus geschichtlichen Gründen und wegen seiner Lage gegenüber der Kirche auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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