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Zweigeschossiges, von der Straße durch einen Vorgarten abgerücktes, traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Schopfwalmdach und sekundär angefügtem Torbau. Während die Giebelseite verschiefert ist, befindet sich an der Traufseite einfaches Fachwerk mit geschosshohen Streben im Erdgeschoss und weit gespreizten Streben mit Gegenstreben im Obergeschoss. Neben dem im 18. Jahrhundert erbauten Wohnhaus tritt die große, überbaute Torfahrt aus dem 19. Jahrhundert mit ihren flachen, gebogenen Kopfbändern an der Durchfahrt und dem dichten Fachwerk mit diagonaler Verriegelung zurück. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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