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Das zu einem traufseitig ausgerichteten, stark veränderten Fachwerkwohnhaus gehörende überdachte Tor, das mittels einer schmalen Fachwerkwandung mit dem Nachbartor (Schulstraße 14) zu einer übergreifenden Einheit zusammengezogen ist, gehört zum Typus mit Torfahrt und gesonderter Pforte. Hauptmerkmale der aus der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Toranlage sind die kräftigen, geschwungen geführten Kopfbänder der Torfahrt und die mittels Winkelbändern ebenfalls bogig abschließende Pforte. Diese hat als Gefachfüllung ein griechisches Kreuz, das von vier randgesägten, geschweiften Andreaskreuzen
als Begleithölzer flankiert wird. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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