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Das erhöht gelegene, traufständig zur Straße ausgerichtete und durch einen Vorgarten abgetrennte zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist von einem Schopfwalmdach abgeschlossen. Es wahrt im Obergeschoss einfaches Fachwerk der Erbauungszeit mit nahezu geschosshohen Streben. Rückwärtig im Hof befindet sich eine großvolumige Fachwerkscheune mit weit gespreizten Streben, die mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben versehen sind. Beide Gebäude sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |