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An der Ecke einer kurzen Sackgasse traufständig zur Straße errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts mit linksseitig überbauter Torfahrt. Über dem verputzten Erdgeschoss erhebt sich das ursprüngliche Fachwerk, geprägt durch eine umlaufend profilierte und beschnitzte Schwelle, abgerundete Füllhölzer und mit Kopfwinkelbändern, Halsriegeln sowie gegenläufigen Kopf- und Fußbändern versehene Streben, die an der Traufseite außermittig eine Mannfigur bilden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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