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Schräg gegenüber der Einmündung der Langgasse positionierter gründerzeitlicher Klinkerbau. Das 1892 als Schule errichtete, zweigeschossige Gebäude, das seit 1956 als Bürgermeisteramt genutzt wird, steht auf einem nach vorn ansteigenden Natursteinsockel. Hauptgestaltungselemente des Gebäudes, das zur Straße hin einen Seitenrisalit ausbildet, sind die paarweise angeordneten bzw. auf der Seite gereihten, hochrechteckigen Fenster mit historisierenden Laibungen, der aufwändig gestaltete Hängegiebel und die Walmgauben. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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