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Giebelständiges zweizoniges Fachwerkwohnhaus an der Ecke Langgasse. Das lang gestreckte, nach hinten sekundär erweiterte Gebäude, dessen Erdgeschoss massiv erneuert ist, wahrt im Obergeschoss und im inzwischen verkleideten Giebel wertvolles, symmetrisch gegliedertes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Besonders aussagekräftig sind die mit geschweiften Gegenstreben versehenen "Mannfiguren“. Geschweift geführte Kurzstreben treten in gleicher Weise auch im Giebel auf. Einschließlich der Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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