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Gesamtanlage Hoch-Weisel
In der Sicht von außen zeigt sich Hoch-Weisel als geschlossene historische Ortslage mit einer Dachlandschaft, deren Kleinteiligkeit mit der umgebenden ruhigen Form des Hausberghanges kontrastiert. Der Ortskern wird im Norden, Osten und Westen von kleinen Gassen umzogen, die eine Abgrenzung der Gesamtanlage leicht ermöglichen (Fußgasse, Hoyergasse, Wächtersgasse). Nach außen schließen sich Gärten an, die als charakteristische historische Dorfgrenze Teil des denkmalgeschützten Bereichs sind. Im Innern des Dorfes gibt es zwei unterschiedliche Erscheinungsbilder. Vor allem in der nördlichen Hauptstraße (besonders Nr. 9-15), in der Butzbacher Straße und in der Langgasse hinterlassen mehrseitige Bauerngehöfte aus der Zeit nach dem 30jährigen Krieg mit überdachten oder überbauten Hofzufahrten einen geschlossenen Eindruck. Das Gleichmaß der Höfe kontrastiert mit dem bewegteren Bau-Ensemble Backhaus, Rathaus und Kirche. Im siedlungsgeschichtlich älteren Gebiet Hoch-Weisels östlich der Hauptstraße (s.o.) sind die Straßenbilder heterogener. Es gibt eine Vielzahl von Neubauten, die sich aber dem Duktus der älteren, überwiegend aus der Zeit um 1700 stammenden Bauernhäuser einfügen. Einzelne Situationen stechen hervor. Etwa das überdachte Hoftor von Zwerchgasse 3 oder die torartig zum Ortsrand geöffnete Scheune von Hintergasse 15. Hoch-Weisel ist eine Gesamtanlage von großer geschichtlicher Zeugniskraft. Sie bezieht sich gleichermaßen auf Aspekte der Landschaftseinbindung, der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Siedlungsentwicklung, der bäuerlichen Gehöftformen und der Gemeinschaftsbauten Kirche, Rathaus und Backhaus, die von einem angerartigen Dorfmittelpunkt aus gemeinsam zugänglich sind.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |