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Die Höfe auf der westlichen Seite der Hintergasse begrenzen dort den historischen Ortskern von Hoch-Weisel. Während der äußere Scheunenriegel gut erhalten ist, sind die zur Gasse gelegenen Fachwerkwohnhäuser in hohem Maße verunstaltet. Einzige Ausnahme ist das Haus Nr. 7. Es handelt sich um einen verputzten Fachwerkbau der Zeit um 1700, dessen Gefüge ursprünglich erhalten ist. Aufgrund der beschriebenen Verhältnisse in der Hintergasse ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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