Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Südlich der Innenstadt, an der Ausfallstraße nach Heppenheim gelegenes Schulgebäude. Errichtet 1906/07 für den örtlichen Gewerbeverein, der einen Wettbewerb zum Bau einer Gewerbeschule veranstaltet hatte. An diesem hatten sich namhafte Architekten beteiligt, darunter Heinrich Metzendorf und August Buxbaum (Stadtbaumeister in Darmstadt). Sieger und damit Schöpfer der Schule wurde der Frankfurter Stadtbaumeister Adolf Moritz, der bereits die in der Nähe liegende Rodensteinschule erbaut hatte. 1924 wurde das Schulgebäude von der Stadt Bensheim übernommen.
Über hohem Sockelgeschoss (Sandstein) sich erhebender Putzbau, eingeschossig mit hohem Mansardwalmdach und Satteldach- bzw. unterschiedlich großen Schleppgaupen. Zur Straße breiter Mittelrisalit mit Mansardsatteldach, dreiachsig mit großen Rechteckfenstern und liegendem Ovalfenster im Giebel. Südlich des Risalits Treppe zum Eingang mit Pultverdachung auf Sandsteinstützen, darüber dreiteiliges Treppenhausfenster; originale Eingangstür. Im Innern teilweise der ursprüngliche Terrakottafußboden und das alte Treppenhaus noch vorhanden. Zum Hof noch alte Tür. Nach Westen moderner, zweckmäßiger Anbau. Das ursprünglich entlang der Straße verlaufende Mäuerchen mit ziegelgedeckten Pfosten und Staketenzaun nicht mehr vorhanden.
Der heute Hemsbergschule genannte Bau zeigt sich deutlich vom Jugendstil beeinflusst; er ist einer der bedeutenden Bauten der Schulstadt Bensheim, somit orts- und architekturgeschichtlich von Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |