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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich angrenzendem Hoftor; Wohnhaus und Hoftor gehören zu einer hakenförmigen Hofreite. Das Hoftor ohne getrennte Mannpforte, wie es in Kirch-Göns öfter zu beobachten ist. Im von der Straße aus gesehen rechten Torpfosten die Inschrift DIESES THOR HAT ERBAUT JOHANNES HERTH UND SEINE EHEFRAU sowie die Datierung 1792. Das verputzte, im übrigen weitgehend ursprünglich erhaltene Fachwerkwohngebäude vermutlich Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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