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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich angrenzendem Hoftor; Wohnhaus und Hoftor sind Teil einer tiefen, winkelförmigen Hofanlage. Bemerkenswert sind die Schmuckformen des Hoftores. Das Gefach über der Mannpforte ist durch ein Kreuz ausgefüllt. Die Wageneinfahrt ist durch eine Wandscheibe von der Mannpforte getrennt. Der Sturz der Wageneinfahrt wird von Kopfbändern unterstützt, die jeweils ein Stern ziert. Das Tor entstand vermutlich um 1800. Das verputzte Fachwerkwohngebäude, vermutlich aus dem 18. Jahrhundert, ist im Erdgeschoß auf der Giebelseite durch einen großformatigen Fenstereinbau gestört. Der Schaden ist reparabel und schränkt den Denkmalwert des Gebäudes nicht ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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