Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Schräg gegenüber der Schule gelegen, die auf einer ehemals zum Kirchhof gehörigen Parzelle errichtet wurde. Das Pfarrhaus ist ein zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach. Das Fachwerk ist verputzt und verkleidet. Der Hof des Anwesens wirkt malerisch durch eine Kastanie. Die Nebengebäude sind leider nicht in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Das Haupthaus nach einigen Querelen zwischen kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde und schlichtendem Eingriff der Landesherrschaft 1783 erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |