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Große, dreiseitig umbaute Hofanlage, von der das Fachwerkhauptwohngebäude, ein firstparalleles, ebenfalls zur Straße gelegenes, als "Kutscherhaus“ überliefertes Nebengebäude und das verbindende Hoftor als Kulturdenkmal geschützt sind. Wenn auch in schlechtem Zustand, zeigt das "Kutscherhaus“ auf der zum Hof gelegenen Traufseite im Obergeschoß ein vollständiges Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts. Auch wertvolle Ausbauteile wie bleiverglaste Fenster sind erhalten. Die Remise im Erdgeschoß wurde durch Stallungen ersetzt. Das Hauptwohngebäude kennzeichneit mit seinem beträchtlichen Volumen die Einmündung eines Stichweges, der die Hauptstraße und die Gartenstraße entlang des östlichen Ortsrandes verbindet. Das Gebäude ist verputzt und verschiefert und stammt wahrscheinlich wie das "Kutscherhaus“ aus dem 18. Jahrhundert. Trotz störender Fenstereinbauten im Erdgeschoß ist es ein unverzichtbarer Bestandteil des Hofes insgesamt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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